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BEWILLIGUNGSPLANUNG |
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Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und Berechnungen. |
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Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen Bewilligungen. |
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AUSFÜHRUNGSPLANUNG |
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Verfeinern der Bewilligungsplanung als Grundlage für die Montageplanung für die ausführenden Firmen. |
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Erhöht detaillierte Angabe der Anlagen mit Typenzuordnung und Leistungsanforderung. |
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Anfertigen der Schlitz- und Aussparungspläne in Übereinstimmung statischer Anforderungen. |
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BAUÜBERWACHUNG UND ABNAHME |
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Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. |
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Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel. |
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Teilnahme bei behördlichen Abnahmen. |
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Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollständigkeit. |
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Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche. |
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Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel. |
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