|
|
|
|
 |
PRÜFINGENIEURTÄTIGKEIT |
| |
Die Prüfingenieurtätigkeit
| - |
ist ein Leistungsbegriff gemäß der Bauordnung für Wien. Sie umfasst die Überprüfung der Ausführung eines Objekts und dessen Übereinstimmung mit dem Konsens während der gesamten Rohbau- und Ausbauphase. |
| - |
beinhaltet die Durchführung der Beschauten jener Bauteile in der Rohbauphase, die nach Fertigstellung des Baus nicht mehr sichtbar sind.
(Untergrundbeschau, Fundamentbeschau, Eisenbeschau, Abnahme von Stahlträgern, Stützen, Schweißverbindungen, etc. ...) |
| - |
stellt auch die Kontrolle statischer Berechnungen bzw. Planungen, welche durch Dritte erstellt wurden, dar. Die Unterlagen werden in Bezug auf Richtig- und Vollständigkeit, sowie auf die Einhaltung sämtlicher Normen und Regeln der Technik, überprüft. |
|
 |
AUSFÜHRUNGSPHASE |
| |
|
|
| - |
Überprüfen der Übereinstimmung des Baufortschrittes mit dem Konsens und mit den Auflagen der Baubewilligung in der Rohbauphase. |
|
|
| - |
Erstellen des Prüfberichtes für die Rohbaubeschau. |
|
|
| - |
Weiterführendes Überprüfen auf Übereinstimmung in der Ausbauphase. |
|
 |
FERTIGSTELLUNGSANZEIGE |
| |
|
|
| - |
Zusammenstellen und Prüfen der Atteste von verwendeten Baustoffen, Bauteilen und sicherheitsrelevanten Anlagen auf Übereinstimmung mit den Gesetzen und den geltenden Regeln der Technik. |
|
|
| - |
Aufbereitung der Dokumente für die Einreichung bei den Behörden. |
|
|
|
|